Band 
Vierter Band
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niß, als Römischen Kaysern, durchsein Mdeßmals abgesandte Räch und Boktschaff- H

ten auch erstatten lassen, aber ohnangese-hen solcher beschehener Lehen-Pflicht Uns, Mals die Erb-Aemter noch der Zeit unser Wgebührender Ambt -Gelder nit entrichten u {noch zufrieden stellen lassen; hierauf an ^Ew. Kays. Maj. unser ganz unterchänigsie ^Bitt und Begehren, von gedachten ^

Marggräfischen Abgesandten und Bott- ^ ^schafft die Lehen-Pflicht nit ufzunehmen, cjj;noch zu entpfahen, so lang und vil, biß , \kdaß wir Erb-Aemter des Heil. Röm. ^ WReichs unserer vorgemeldten verfallenen ^

Ambt-Gelder mit fambt den jezigen aller LGebühr entricht vnd zufriden gestellt wor- . ^den. Solches umb E.R.K. Maj. rc.rc. j jw§ 20. «|

D»abifche Die Antwort des Margqraflich- Baa» «Lxreptionr-denschen abgesandten Statchallers und »

•* nfr Rathe lautet also: '' n

P. P. I

Nachdem die vier Aembter des ReichS ^Euer Röm. Kays. Maj. jüngsilich ein ver- «»reynte SuxpliLgrion, mit einverleibtem ^

unzeitlichemBegehren, w,der den Durch- jj

lauchtigen *. Marggrafen Carln zu Ba- „den, übergeben und M derselben Euer pKays. Maj. wider hochernieldten unsern i

gnädigen Herrn, als sollte Ihre Fürstliche .

Gnaden ihnen das gebührende Ambt-Geld, o

so Ihr Fürstl. Gn. von wegen Lehen-Eme .

vsängnlß