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Vierter Band
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15 pfängniß ihnen zu thun schuldig, jezt zuM mehrmahlen ufgehalten, ohngüklich ange-ben und bezüchtiget: Darauf können Euer5 Röin. Kays. Maj. wir Ihrer Fürstlichen.W Gnaden, auch unser selbS Nochdurffk! !? nach, untertänigst nit verhalten, daß esA? mir angeregter beklagten VerwaigerungW des Ambt» Gelds halben, so hievor iny Ao. ;s. und auch jezt, uf ihr, der Aemb«’s 1 ' ter, unzeikiicheSAnsuchen, rechrmeßigerWK Weiß beschehen, auf folgende Weis be-4? schaffen: Nehmlich als (wie Ew. Kayftrl.M Maj. dessen hievor durch uns in Schriff-^ ten allerunterthäni'gst bericht worden) un-illrr f cr gnädiger Fürst und Herr der RegalienIttw und Lehen-Cmpfängniß halben über das>.rc.L Fürstliche Haus Baadev und demselbenzugehörigen Herrschaffken mit derselben'*w geliebten Vettern Marggrafen PhiliberttS Ä und Christophen zu Baden rc. in einRechtfertigung erwachsen, und damit fürEw. Kayftrl. Maj. hochlöblich Cammer-M Gericht kommen, daß verwegen IhrMN« Fürstl. Gn. als den Eitern jeztlebendenilck!« Fürsten von Banden bedenckiich fallenDch woll, die Regalien und Lehen-Empfang«M niß hiezwischen rechtlichen Ußspruchö allein

a W pro parce und zu Ihrer Fürstl. Gn. haftmlkli ben Theil an der Marggraffchafft BadenWl zu empfahen, derwegen an weylanv Ew.Beil, Rüm. Kays. Maj. beede nächste Vorsah-in»®* ren hochseel. Gedächtniß umb gnädigstenWlj Still»