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fchchen, da zu gleicher Weiß auch die AeM- Ziter, wie auch jezt, Ihr Fürstliche Gnaden ! ödunser gnädigster -Herr und derselben E
sandten zu dem begehrten Jndult unzeitli» : t(
chen und unbefugten Eintrag und Ver- js
Hinderung thun wollen, indem Sie dama- ! e
len, uf gegebenen Bericht über der Aemtet > ;
überreichte 8upplicgkion, allergnädigst j
dccretiren lassen, daß unser gnädiger Fürst t
und Herr den Aembtern biß zu würcktichev t
Velchnung nichts zu geben schuldig, wie j n
Ew. Röm. Kays. Mas. dajselbig aus hie- x
bey ligender Copey allergnädigst zu sehen tj
und abzunehmen haben. ^
Verwegen an Ew. Röm. Kays. Mas. s,
im Nahmen und an stakt vil hochermeldtS «
unsers gnäd. Fürsten und Herrns unser s
allerunterthänigstBitk, Sie wolle, un- !
verhindert des ohnzeitigen verblümten i
Fürqebens der vier Aembcer, Dero gnä- ! i
digsten befchehenen Vertröstung nach, in-» i t
dem wir zum Theil mit beschwerlichen un« !sers gnäd. Fürlien und HerrnS Costettjezt in die drey Wochen lang allhie ufge- \halten werden, uns nachmalen das begehr-te Jndult gnädigst folgen lassen, und die jgewohnlichePflicht, laut habendes unsersBefelchs undübergebenen schriffklichen Ge-walts, allergnädigst von uns aufnehmen ;
und empfahen, und die vier Aembter al- ! ilergnädigst mit Ernst dahin halten, daß |
sie von ihren unbefugten und ohnzeitigen 1 ,
Zusprächen, !