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Vierter Band
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fchchen, da zu gleicher Weiß auch die AeM- Ziter, wie auch jezt, Ihr Fürstliche Gnaden ! ödunser gnädigster -Herr und derselben E

sandten zu dem begehrten Jndult unzeitli» : t(

chen und unbefugten Eintrag und Ver- js

Hinderung thun wollen, indem Sie dama- ! e

len, uf gegebenen Bericht über der Aemtet > ;

überreichte 8upplicgkion, allergnädigst j

dccretiren lassen, daß unser gnädiger Fürst t

und Herr den Aembtern biß zu würcktichev t

Velchnung nichts zu geben schuldig, wie j n

Ew. Röm. Kays. Mas. dajselbig aus hie- x

bey ligender Copey allergnädigst zu sehen tj

und abzunehmen haben. ^

Verwegen an Ew. Röm. Kays. Mas. s,

im Nahmen und an stakt vil hochermeldtS «

unsers gnäd. Fürsten und Herrns unser s

allerunterthänigstBitk, Sie wolle, un- !

verhindert des ohnzeitigen verblümten i

Fürqebens der vier Aembcer, Dero gnä- ! i

digsten befchehenen Vertröstung nach, in-» i t

dem wir zum Theil mit beschwerlichen un« !sers gnäd. Fürlien und HerrnS Costettjezt in die drey Wochen lang allhie ufge- \halten werden, uns nachmalen das begehr-te Jndult gnädigst folgen lassen, und die jgewohnlichePflicht, laut habendes unsersBefelchs undübergebenen schriffklichen Ge-walts, allergnädigst von uns aufnehmen ;

und empfahen, und die vier Aembter al- ! ilergnädigst mit Ernst dahin halten, daß |

sie von ihren unbefugten und ohnzeitigen 1 ,

Zusprächen, !