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fürzubringen, haben wir in allerunterthä-nitzster Reverenz und Gehorsam em-pfangen.
Und nachdem hochgedachken Marggra-fen Carls abgesandte Statthalter undRhat sich gleich zu Eingang ihres Gegen-Berichts auf zuvor zwischen Seiner Fürstl.Gnaden und deren Vetter, MarggrafenPhilibertsvor demCammer-Gericht recht«hängigen strittiger kraeroZativ bewusterRegalien und Lehen-Empängniß halbench'ch befunden und es dahin andeuten wol«len, als waren wir, die Erb>Aemter, umso vil destoweniger einiger Forderung diß-falls fähig, weil vormalen angeregte Re-galien und Lehen würcklich nie verliehen,empfangen, noch auch uns, den Erb-Aemtern, deßhalben anerfordertAmbtgeldfällig oder gereicht, sondern durch erlangtJndult und Stillstand biß zu erörtertergänzlicher vollkommenen Bezahlung ver-schoben und remittirt worden; Darausdann Ew. Kays. Mas. allergnädigst abzu-nehmen, daß uns über zuvor beschehenenEintrag noch weiters still zu schweigenvnd einen actum über den andern ohnan-gefochken fürgehen zu lassen, ganz beschwer-lich, vorgreiflich und prchudiciriich fallenwollen, fürnehmlich auch in Betrachtung,weil von Ew. Kays. Mas. löblichsten Vor-fahren, als Römischen Kaysern, auch denChurfürsten M heiligen Reich, allerseitsv höchst-
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