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wirErb-Aemter jüngst supplicirt und un-terlhenig gebeten, dieweil Ew. Fürstl.Gnaden kur; verrückter Tagen von derRömisch-Kayserlichen Majestät, unsermallergnädigsten Herrn, mit drey unter-schiedlichen Fürstenthumen belehnt wor-den, daß sie uns drey unterschiedlicheAmbt>Gelt auch bezahlen wollten, dessenwissen stchEw. Fürstl. Gn. synder Zweifelgnädig noch wohl zu berichten.
Wiewohl nun wir unskeinesAbschlagsversehen, dieweil es also von Alter undunverdencklichen Jahren herkommen unduf heutigen Tag also gehalten wird; Sohaben doch Ew. Fürstl. Gnaden deßhalbenBedenckens gehabt, daß sie zur Zeit, alsSie von wcyland demAllerdurchlauchtig-sten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn,Herrn Carolo dem V. und Herrn Ferdi-nanden, beeden Römischen Kaysern, hoch-löblicher Gedächtniß, belehnt worden,beedemal mehr nit dann Ein Ambtgeltbezahlt haben.
Hierauf, können Ew. Fürstl. Gnadenwir Berichtöweis unangezeigt nit lassen,daß endlich die Wahrheit, daß all anderegeistliche und weltliche Fürsten, so mehrdann Ein Fürstenthumb von dem heiligenReich zu Lehen tragen, uns von einemjeden ein besonderAmbtgeid ohnwaigerlichbezahlen; Dann also halten es (daß wirExempelSweis etliche erzehlen) unter den