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Pufendorff(*) führet ein solches tiExempel an, da An. 16x5. Gesandten 1von der Republic Pohlen in Schweden ! (anlangten, deren Creditiv Nur die Auf- ^ ffchrifk hatte t ' Sacrx RegU Majeßati ■ ßSuecu , und deshalb nicht angenommen awerden wolle, weil es nicht den ganzen *Titul enthielte. I In
§. 64. !
©otj den Diejenige Könige, welche einen vonm!n"s^ei, k)kN Päbsten beygelegten Ehren-Nahmen Aoett bevo. haben, werden sowohl schriftlich, als in ßsvm»«" da» ^'tn Leben der grossen Welt, damit bt* tha. nennet. So sagt man von Spanien: ! HLglVlgjelkeLsrdvIique; von Frankreich; jLalVlgjeitö'i'res-LkrLclenne; vonPor- ^ lltugall: 8a Majette Tres> Fidele. tu
Kayser Carl VI. pflegte sich den Titul sgeben zu lassen : Die Römisch)«Lay- lftrlich. und LönrZlied »LarhokrscheMajestät; es war aber dieses etwaS jpersonelles, und nur m den Oesterreichr-schen Erbland-Canzleym, nicht aber derReichs,Canzley, üblich, horte, auch mit ,dem Tod dieses Herrn wieder auf. !
§. 6s.
Wo«bem Herr ?ro 5 . lÜLL 8 hält davor, idaß in Cabinets- oder Hand-Schreiben l
der
(*) öe Leb. Qut-L.r i. ^
(**) {. Ixatnen Jur. Gentium circa Cariali* p. j s»