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der Majestäts--Titul zwischen Königen At i«Nicht allemahl gewöhnlich seye, und be-M/jhr,.ruft sich deswegen auf die von KönigGeorg 1. von Groß »Britannien an denKönig in Dannemark, zur Zeit derSchwedischen Mediakions»Handlung,erlassene Schreiben.
Herr R. R. öLcre(k) pflichtet ihm
bey.
§. 66 .
Da die Majestät das eigentliche Ale Maie»Wahrzeichen würklich regierender Könige A'Aist; so bemerket man, daß diejenige, na, regie-wekcheHieCrone niedergelegt, sich diesesTituls^epräussrrt haben.
Als daher König Philipp V. in Spa-nien einige Zeit die Crone niederlegte,entsagte er zugleich dem Titul: Maje-stät, und schrieb sich blos: Philipp vonBourbon.
Von König Victor Amadee wird -ingleiches gemeldet.
* * *
Ich füge diesem nun noch einige An-merkungen von der Majestät der vamesbey.
§.67.
Die Gemahlin eines Römischen Kay- Don d«rfers bekommt den Majestats,Ti!ul von
S 3 öHcft misdjta
----Ka»sk»ia.
(*) in seinem Versuch einer Staatr-n»*» x., 8 -