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f! Ihre Majestät tractirl, und der Kö-vigin, seiner Gemahlin, und beyden Jn-- M sanken, daß sie eben den Tilul ihr gebensotten, befohlen."
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Eine Dame , die an ein gecröntes Die Ehe
# Haupt förmlich vermahlt, und als solche JJjp
k bekannt wird, bekommt von manniglich, tem gibt
,,1 auch allen andern gecrönten Häuptern,
^ den Titul: Majestät, wann sie auch die Maie»
^ ihrer Geburt nach aus geringem Stande
entsprossen wäre. Ein unverwerfliches
Exempel hieven haben -wir an der Kay-
. serin Catkarine, Gemahlin Kayser Pe-
" ters des Grossen von Rußland.
"5 Ais ferner König Friderich !V. m
" Dannemark 1721. sich seine zweyte
Gemahlin, eine grbohrne Gräfin von Re«
... ventlau, antrauen liesse, betete man im
■ J Kirchen, Gebet nur für Ihro R§nrg-
" liebe Majestät und Dero liebe Ge-
5 ? mahlm; diese Dame wurde auch ansänge
"I lich weder als LHnigm, noch Maje-
stäk, sondern nur IhrO B^rughcbe
^ Hoheit, tractirt, bis der König, ihr
f Gemahl, den 30. May ihr die Crone
ftyerlich aufsetzte, und sie zur Königin
declarirte.'
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