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allen inn > und ausländischen hohen und
niedern Standes » Personen, auch selbstvon ihrem Gemahl, jedoch von diesemmit dem Zusatz : und Liebden; wie-wohl Kavser Leopold in einem Schreibende An. 1690. die seinige blos Liebdennannte.
An. 17 H. gab Czaar Peter k. der ver-wittibken Kayferin nur: Zereniws Ve-ttrs; das Schreiben wurde dahero mitProtestation,und inHofnung, daß manes künftig besser machen würde, ange-nommen (*).
§. 68 .
Wann die. Sobald eine Dame einem gekrönten£9 Dame* Haupt angetrauet ist, wann es auch nurgebraucht psr krocursrion geschieht, wird sie, be-
reirs vor vollzogenem ehelichen Beylager,«fang»! rN^festät titukirl. 1
So meldet Graf Khevenhüller (**)» !
beyErzehlung der Trauungs-Ceremonien '
der Jnfantin Maria, Gemahlin König j
Ferdinands, An. 1629. „ AIs die Kö- !nigin aus Ungarn das Jawort gege« !
ben, - - hat sie sich gegen den König(von Spanien) gewendt, der Meynung,ihm die Hände zu küssen, ders aber nichtzugeben wollen, sondern sie umfangen,
^___ Ihre
(*) s. meiner Hrn. Vaters Teutsches Staats.
Recht t. vii. p. n®.
(**) Annal. Ferdinand, T.XI.