Band 
Sechster Band
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H. 1.

ist eine ausser allem fernern M««»Streit gesetzreRegel - Daß,wann»»»-,«bey einem Erz, oder Hochst'ft, ©wpi»auf welchem das Ausschreibamt eines Sed?Craysts ruhet, Sedes vacans j|l, Äratt vac *nt?,des Herkommens, das Dohm-Capuuldieses Amt verstehet.

Da sich dergleichen auf einem blofenHerkommen beruhende Sätze desStaalS,

Rechts allererst dadurch in ihr völligesLicht setzen, wann sie mittelst gesammel-ter Beyspiele bewähret werden: Soliefere ich hiemik dergleichen aus noch un-edirten Nachrichten von dem Schwäbi-schen Crays, deren jedes einen in beson-dere Umstände verflochtenen Fall erörtert.

§. 2.

Anno 1626. wolte Wurtemberg, als à An.Crays - Obrister, den neu-erwahlren Bi-schof zu Costanz in Militär-Sachenvon, PMnicht ehender zur Concurrenz zulassen, "ààbis er zuvor die Päbstliche Confirmation wi ©t,wegen seiner Wahl erhalten hätte.

§. Z.

Anno 1644. starb Bischof Johann AÄrAn.just zu der Zeit, da das Convocations,Schreiben zu einem Crays- Tag bereits „«» de,zwischen Costanz und Würremberg be- ««/*liebet, die Schreiben selbst aber von dem 2 ,”$*',

Bischof noch nicht unterschrieben waren, nocbmcht£ - wtfamro,