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H. 1.
ist eine ausser allem fernern M««»Streit gesetzreRegel - Daß,wann»»»-,«bey einem Erz, oder Hochst'ft, ©wpi»auf welchem das Ausschreibamt eines Sed?Craysts ruhet, Sedes vacans j|l, Äratt vac *nt?,des Herkommens, das Dohm-Capuuldieses Amt verstehet.
Da sich dergleichen auf einem blofenHerkommen beruhende Sätze desStaalS,
Rechts allererst dadurch in ihr völligesLicht setzen, wann sie mittelst gesammel-ter Beyspiele bewähret werden: Soliefere ich hiemik dergleichen aus noch un-edirten Nachrichten von dem Schwäbi-schen Crays, deren jedes einen in beson-dere Umstände verflochtenen Fall erörtert.
§. 2.
Anno 1626. wolte Wurtemberg, als à An.Crays - Obrister, den neu-erwahlren Bi-schof zu Costanz in Militär-Sachenvon, PMnicht ehender zur Concurrenz zulassen, "ààbis er zuvor die Päbstliche Confirmation wi ©t,wegen seiner Wahl erhalten hätte.
§. Z.
Anno 1644. starb Bischof Johann AÄrAn.just zu der Zeit, da das Convocations,Schreiben zu einem Crays- Tag bereits „«» de,zwischen Costanz und Würremberg be- ««/*liebet, die Schreiben selbst aber von dem 2 ,”$*',
Bischof noch nicht unterschrieben waren, nocbmcht£ - wtfamro,