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«aS’ 4 Die gefetzte Statthalter und Räthe* ‘ berichteten an Würtemberg den Tod mit
dem Anfügen, daß sie bey solcher unver-mutheten Veränderung schier nicht ge-wüst, was sie zu thun oder zu lassen hat-ten , hielten aber gleichwohl davor, daßdie Schreiben zu einem CrayS-Tag, so,wie sie gefast, mit der Titular des Bi-schöfen und mit dessen hinterlassenem Si-gill gesiegelt auskaufen sollen, unter Bey-fügung eines Postscripts, darin» dasDohm-Capitul sich darauf bezieht, daßihm, 8 ede vacgnre, die Administrationdes Bistums mit allen Rechten gebühre,und selbiges demnach unermangeln wür-de, den Crays'Tag durch einen Gesand-ten zu beschicken. ,
Der Crays-Convent erlangte auch hier-auf fub dato 12. (2r.) Jan. Anno1645. seinen Fortgang, und erschienewegen des Hochstists Costa»; Dohm-Capitul D. Georg Köberlin, und vonSeiten Würtemberg der Obervogt vonTübingen, Herrenberg und Sulz, Lud-wig FriVerich vott Anweik, und v. An-dreas Burckard. Kraft derselben 5 ubdato 14. Jan. 164;. erstatteten Relation,gab Würtemberg diesem, gieichwohlennur von einem Dohm-Capitul bevoll-mächtigten Gesandten die erste Visite,gleichwie er auch nach der Instructionhiezu angewiesen war.
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