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Document de ifoo. das Gegentheilprobirel, und können allen benöthigtmFalls noch gar viele mehrere Briefe vor-gezeiget werden , welche keine Feudaliabetreffen, und doch ejusdemLryli gewe-sen. Dem allem zu Folge ist in prsefemidie Compellatio quaest. kein bloseö Sugnum Civilitatis, sondern vielmehr 8ub-jectionis (intuitu feil. Ministerialitatis)gewesen."
§* 2 J*
V°« vee Junge, unvermahlte, und in keiner sie*' distinguirenven Bedienung stehendeeer«. Reichs, Grafen bekommen von Cava»Reichs, kiers, auch bürgerlichen, in alt-Fürstlicheö«rann. geheimen Regierungs - und
andern höheren Lollegien bestellten Per,st)nen nur: Herr Graf; wer ihnen dieGnade geben will, thut es ohne Schul-digkeit.
§. a 6 .
Den k«, Herr pxvrl hatte in feiner SchriftI""r-«?^vom Adel vorgegeben: Der Herren«Stand,. Stand habe sich unter den FränkischenKaysern unter einander das Ehren«Wort: Sr. Gnadm, gegeben; worausaber der hochberühmte Herr Hof, Rath5enLiv(*) versetzt: „ Da unter allen
C*)Ji» den Historisch- und DiplomatischenNachrtchten von dem bohrn und nirdrt»Adel in rmschland?. 50.
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