^_G ) o ( G_ m
1 Herr / zugeleget, und doch solches nichtungnädigst aufgenommen worden ist.
M, Daß diefemnach wir nicht unbillig alsoA« schliessen: DerTitul: Gnädigster Herr,bedeutet entweder die ganze LandeS-Fürst-ch. li'che Obrigkeit über die Stadt, oder istein bloser Chren-Titul. Jsts das erste,
G« können wir uns dazu, ohne Verletzung un-Ä!- serer Gewissen, durchaus nicht verstehen,
- W in Betracht das Hochlöbliche Erz * StiftW Mit Beweis der prätendirten Superio,m rifdf am Cammer-Gericht niemahls fort-rotft kommen können. Jsts das andere, kön-ch nen wir nimmermehr glauben, daß IhreÄ Churfürst!. Gnaden, als welche den»Ick Ruhm eines friedliebenden und sanftmü-IS «?. lhigen Herrn haben, begehren solken, daß\\k wir und ganze Gemeine vor GOttes>A Angesicht mit solchen Ceremonien undI« Ehren-Tituln treten, und allda Com-zch, plimente machen, widrigen Falls aber,i,M und wegen Unterlassung solcher GOtt
msi. ungefälligen Ceremonien, der mililari«
Hin, schen Execution und gänzlichen unsererm unschuldigen Kinder und der ganzen« Stadt Untergangs gewärtig seyn selten.
Sonsten haben wir genügsame Nach-ßii richt, daß es dem Maynzischen Beam-P; ten nicht um solches modificirtes Gebet,m sondern um was anders zu thun seye;
G dann ja des D. Papii Glorien Stadt,
M und Land» kündig, welcher allezeit ohne
m, P 5 Scheu