Band 
Sechster Band
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~~ 1602. her die Herrn Grafen zu Hanau

in Ihren an Sie erlassenen Schreibengnädige Herren benabmet haben; unddaß nun aus dergleichen vielen Àcìibuseine Obstrvanz entstehe, diese auch einjus mache, das wird wohl niemand, alsHerr Gegentheil, in Zweiffel ziehen.In dem übrigen ist von dem Predicati,da ein einigesmahl ein Abt zu St. Imtobsberg einen Grafen zu Hanau nichtümplicirer seinen Getreuen, sondernseinen Herrn und Getreuen genenNet,hieroben schon Erläuterung geschehen."

Der Hauauische Regierungö-RathWölsarth schriebe auch an den Consu«lentendesAblèn foddslü j-.Aug.17t 3.(*)m Was Ew. ic. in dem Beschluß DerdSchreibens beyfügen, daß nehmlich JhswHochw. der Herk Pralat nicht zu ver-drucken seyn würden, wann Dieselbensich der alten Titulatur gegen meinengnädigsten Herrn gebrauchten, wirdwohl verhoffentlich um so weniger einErnst seyn , je mehr sie ex Actis befindenwerden, daß die Titulatur,deren sich Se.Hochwücden gegen meinen nächstwori«gen Hochseeligen Herrn bedienet, auchnicht mehr jung, und daß allschon vormehr als Hundert Jahren von einem

jeweiligen

(*) ibi<j. Heyl. p. 4.