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Brief zu geben, darinnen er bekennet,geschworen zu haben, zu halten und zubessern der Stadt alle die Freyheiten,die sie haben, oder ihnen verliehen sind,von dem Stuhl zu Rom, von Kapsem,Königen, und dessen Vorfahren, und vonIhnen,und daß Erste daran nicht leidigensolle, sondern vielmehr schirmenugch allerMacht rc.rc.
viel. EÄimarm. lib. x. cap, 1 14.welches Wort, huldigen, (wovon so-wohl handelt
Besold. Thesaur, pradi voc. Hubdigung,
welcher der Stadt S.peyer insbesondere,daß dieselbe nicht sub/cct feye, gedenket,
als
Myler. ab Ehrenb. de Statib. Inip,cutn allegatt. p.a. 0,33,)dann auch bey jedem Eintritt gebrauchtworden; und ob zwar Bischof Philippvon Flersheim solches Wort zu gebrau-chen widersprochen, ist eS dvch dessen ohn»geachtet dabey verblieben,vid. Lehmann, cit. loc.
sonst müste, wann solches Wort allzeitIN ügnistoaku subjeKlvnis anzunehmenwäre, auch folgen, daß der Herr Bischofder Stadt unterthänig seye. Es geschie-het aber fothane Huldigung von beydenTheilen, welche einander vor Nachbarnerkennen; wie dann der Burgemeister,
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