Band 
Sechster Band
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Weil nun der Titul: Edel, Gestreng undVeste, nicht Grasten, sondern AdelichenPersonen comvekirt und zugelegt wird,so ist daher offenbahr , daß mit solchenWorten: gnädige liebe Herrn und Iun-ckern, keine Grasten, sondern AdelicheBurggraffen und Burgmanne gemeyntgewesen, und noch gemeynt werden;sonst, und wann mit dem Wdrk: Gnä-dige, Grasten gemeynt gewesen wären, ft>hätt ja in dem Vorsatz nit nur Gestreng,Edel undEhrenvest, sondern auch Wohl-gebohrne rc. stehen müssen. Und daßder Titul: Gnädig / den Burgmannenvon den Bürgersleuten in gemein zuge-legt werde, das erscheint unter andernauch aus den droben angezogenen beyge-legten, und durch den Rath versiegeltenRevers-Brieffen de An. r Z2S. darausam Tage, daß die Bürger sie Burg-manne, ihre Herrn und Junckern; iremzu Mehrmahlen: ihre Gnädige Herrn undJunckern, nennen, und bekennen,Faß siesich qufrührifch gegen sie empöret, auchversprechen, daß sie hinfüro die Burg-Manne vor ihre Herrn und Junckern hal-ten, denselben uns auch Einem ErbarnRath (Nota: Hier conjungireN sie recht,was der Schrifftsteller und feine Oom-plices jetzo zu trennen unterstehen) alsredlich fromm Bürger in allen Dingen«nmhänig, willig und gehorsam sey«

wollen