Band 
Sechster Band
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So hat öud) 4 ) die Stadt Anno 1656.in der Patitions-Crklärung, da doch dieHaupt. Frage darvon gewesen, wovordie Stadt einen zeitlichen Burggrafentrkennen solle, den Burggrafen, Bau-meister und Burgmanne nicht vor ihregnädige Herren erkannt, und ihnen nichtsweniger als solches Prädicat gegeben.ES könten auch, wann' es nöthig wäre,noch mehrere dergleichen Exempel ange-führet werden; es sind. aber. diese 4.Exempel der Burg, r.'oder z. Exempel züelidiren, allschonhinlângiich , indem« manHMls nür.die zwey AvNo 1482. undi48Z. passirte Ogsus davor anzunehmenhat, daß sie von der Stadt Magistratgeschehen; dann in dem Bürger« Eyv,wie er indem Rarhs-Buch stehet, unddenen Bürgern vorgelesen wird, dieWorte : Gnädige Herren, sich nicht be-finden^; und fü; können^ auch Auwaldsrrindj^ales , ob in dem Revers de Annoifff. dergleichen Worte stehen, nichtwissen:, bis sie das . Original gesehen.Der'Revers de Anno 1 fié. aber gehetdm Magistral gqr nicht, sondern ym dieBürger an. Noch vielweyjgrr k'chdeSSchäfers Mèchgrial. de Anno . w 17»tzlnwashs Çr.inqpa]ibus etwas pkchudtttim , weilen.solches öhner M WissenM Willea geschehen/ 3 da- nun vyr.Wö«ach 'denen Jahren 1482. 'Und'8z. beiR Z Burg