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Burg ein viel geringerer Titu!, als Gnä- ^dige Herren, beygeleget worden, so kan tuaus deme, daß die Burg fast nur eineinzigeSmahl mir solchem Titul ohnnö- #thiger Weise beehret w orden, kein Recht yr»erzwungen werden; wie dann auch an-dern Öavgüiers solcher Dtul niemahlen»us einer Schuldigkeit, sondern ex li- §deravolumare gegeben worden. Des- (jfgleichen ist in denen vor Rath übergebe- ^nen Memorialien niemahlen der TitulrGnädige Herren, gebräuchlich gewesen^sondern es sind von alten Zeiten her tzBMggraf, Bürgermeister und Rath, 9Großgünstig - Hochgeehrte Junckern undHerren tttulim worden ; wlewohlen das znoch eher kan nachgegeben werden,, daß lPrivat-Personen in ihren Memorialien :sich solches PtulS bedienen, als daß ein ^Reichs-Stadt der Burg solchen Titul »beylegen solle. Und das werden sich in «der Burg Archiv solche Schreiben finden, «darinnen die @iacr der Burg nicht denTitUl r Gnädige /sondern -Hochgechr- »tt oder Hochlgeehreeste Herren, ge- ^geben.“ !
Wie man von Sekten der Burg die- - .ftS befchSnigen wollen, ist nicht einmahl j crverih, anzuführen, shngeachtet ihr-Atz? 1vdM vier Seiten damit volkgeschWerekhat, worunter die Helft'e aus abge-schmackten Allegationen vom Bntolo