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§. 73 .
Die Gnade Die wirkliche Hof * und Staats«»amw' Fräulein an Königlich-Chur-unv alt«Fürstlichen Höfen bekommen von un-term Geschlecht das Pcädieatr EuerGnaden.
§. 74»
E,»» Endlich so bekommen auch, nach derSÄ« jetzigen Mode, alle Adeliche Frauleins,8btthauvt.wanN man höflich gegen ihnen seyn will,ohne Unterschied ihres Vermögens, derVäterlichen Herkunft, Alter oder Ju-gend ihres Adels, den Titul: Gnädig«Zräulem, von dem männlichen niedernAdel.
Herr von Lobn (*) meldet: „ Nir-gends seynd die gnädige Fräuleins ge-meiner, als in Breslau, dann da findetman sie auch in denen Kramläden undHäringebuden: Wie denn bereits zuseiner Zeit der gelehrte Herr von Tschirn-hausen in seiner sinnreichen Satyr«: DerEdelmann genannt, diesen gewürztenAdel mit einer beiffenden Lauge durch-gewaschen." Der Herr Geheime Rathhätte in seiner Vater-Stadt allenfalls
auch
(*) vorn Adel x. r,k.