Band 
Sechster Band
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§* 9 ‘

Diese Gleickheir schliesset aber keineswegs die,senige Rechte und Pflichten unter ihnen ausreicheeiner jeglichen andern Societät zustehen und ob»liegen.

§.

Die zwo Hauptsätze und Sorgen der Euro-päischen Souvermnö gehen auf ihre eigene Erhal,tung, Sicherheit und möglichste Verbesserung,sodann auf die möglichste Verhinderung einer ausihrer Mitte emstehenden, allen oder vielen anderngefährlichen Übermacht.

Diese zwo Satze können, ja sie müssen, beysam-men stehen. Auf ihnen beruhet da6 grosse Sy-stem von der Ruhe von Europa, von dem Gleich-gewicht und dessen Erhaltung, dessen Fundamentesonst in sich selbst zusammenfallen würden.

Sie ftynd der Grund aller feyerlichen Vertrage,insbesondere der Garantien, derSicherheits-Tra-ctaten und der Off, und Defensiv-Allianzen.

§. n.

In allen Fällen, welche diesen beyden aner-kannten Erb-Grrmd-Staaks-Gesetzen aller Sou-verainen zu nahe tretlen, oder selbigen gar denUmsturz drohen, betrachten sie sich als Gliederder Einen grossen Societät, nach gleichen Rechtenund gleichen Pflichten.

Ohne in Ideen eines Platonikers zu verfallen,der sich bey stillem Wetter eine Welt nach seinemGutdünken zusammen träumt, sollen die Wür-kungen dieses SocietätS - Rechts nach ihrenGraden und Musen, aus den übereinstimmenden

Geständ-