Band 
Sechster Band
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§. 21 . }

Wann den Traktaten offenbar oder per gon-ftzquenrism zuwider gehandelt wird,

§. 23,

Wann ein in Freundschafft biShero gestandenerHyf mit dem offenbaren oder heimlichen Feindeines andern in Bündnisse sich einigst, oder solche-poch vermuthet wird. .

Zum Exempel mag dasjenige dienen, da imJahr 1746. des Königs in Preussen Majestätvon der Kayftrin Königin «Majestät ein ReichstWerfassungs« widriges Emyerstündniß mit derCrone Frankreich und unziemliche Favorjsirungderen Absichten vorgeworfen worden, worüberman sich Preußischer Seiks ^n, »747. folgender«gestalt gerechtfertiget: » Daß - - Se, KönigsiMajestät mit der Crone Frankreich so , wie mitallen Pero Nachbarn, in Freundschaft und gutemVernehmen stehen, und solches sorgfältig zu cul-tiyiren bemühet sind, solches stellen Siegar nichtin Abreye, glauben auch hierunter nichts anderszu thun, als worzu Sie, als eine neutrale Puiftfance und ein vornehmer ReichS^Stand, ohne Ab,hruch der Dreßdnischen Friedens«Verabredungen,wohl befugt, und sogar durch das Exempel amderer mit der Kavserin und Mnigin in UngarnMajestät in den engesten und vertrautesten Ver-bindungen stehenden Königlich« und Churfürstli*chen Höfen autorisiret sind, von einigem Vor-schub aber, so Sie nach dem Dreßdnischen Friedenbesagter Cryn wider per Kayserin und KöniginMajestät geleistet haben sollen, wie in der vor-

T 5 liegen,