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liegenden Schrift in generalen Terminis vorge-geben werden will, ist Sr. Königlichen Majestätnichts bewust. Sie können einen so vaguen Vor-wurf vor der Hand nicht anders, als durch eine»generalen Widerspruch ablehnen. Wolke mansich aber gefallen lassen , deshalb Specialia anzu-zeigen , so wwd man Königlich - Preufflscher SeitSjedesmahl im Stande seyn r darüber solche Er-läuterung zu geben, daß die ganze unparrheyischeMelk von der Unschuld Sr. Königl. MajestätVerfahrens, und daß von Deroselben nicht ei»Schritt geschehen, der denen mit der ReichS-ständischen Obliegenheit, und Dero eigenem In-teresse abgewogenen Pflichten der in dem Dreßv-nischen Friedens-Tractat der Kayserin KöniginMajestät versprochenen Freundschaft und gute»Willens zuwider wäre, in voller Ubermaaß über-zeuget werde» wird."
tz.-4.
Wann «in Souverain Mittel- oder unmittelbaretwas thut, wodurch die Anschläge und Absich-ten des andern vernichtet oder erschweret werden.
Bey denen An. 1734, sq. zwischen den Crone»Spanien und Portugall sich encsponnenen bedenk-lichen Irrungen schickte des KönrgS in Groß-Britannien Majestät eine bedeckende Escadre a»die Küsten von Lissabon. Spanien beschwertesich darüber, und verlangte Erklärung von denGesinnungen Engellandk Wie solche gegeben,und von Spanien angesehen worden , löst sicham richtigsten aus dem Eingang der Antwort er-sehen, die der Spanische Staats-Minisier, Don
Patinho,