Band 
Sechster Band
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aber nicht angenommen werden wolte. Manzöge darauf die Sache in neue Berathschkagung.Der geistliche Stand wäre der Meynung, dieGesetze nicht nur, sondern auch die Verdienstedes Grafen von Teffm, und sein Eifer vor dasgemeine Beste erforderten, daß man die ledige iCharge keinem andern als ihm auftrüge; eS wä- !re aber doch wegen derer Vorurtheile, mit wel-chem der Russische Hof gegen ihn eingenommenwäre, billig, daß man damit so lange Anstandnähme, bis er sich völlig gerechtferkiget hätte.Der Adelstand pflichtete dieser Meynung bey ,fügte aber hinzu, man müste jetzt untersuchen,wie weit Man schuldig wäre, in gleichem Fall, dieHochachtung gegen die benachbarten und alliirtenPotenzen zu treiben. Der Bürgerstand unter,warf sich dem Ausspruch der drey übrigen Stän-de; die Bauern aber würfen das Problem« auf:Ob es rathsam sey, einen Minister auf das Ver-langen einer andern Potenz abzusetzen, ohne daßdiese erwiesen hätte, daß er es verdienet bade?Die Auflösung wäre diese: Man könte keinen !Minister absetzen, ohne daß die Potenz, welchesich über ihn beschwerte, die Beschuldigungendargethan hätte. Weil sich aber diese Potenz inihrer Meynung gar sehr betriegen könte, so müstesie ihr Vorgeben mit denen kläresten Beweisgrün- 'den unterstützen, sonst würde man sich völlig vonderselben dependent machen, welches doch einerfreyen und souverainen Nation nachrheilig wäre.Wenn hingegen ein solcher Minister schuldig befun-den würde,muste man ihn augenblicklich seinerDien-