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™ sie enrlassen, und zu gehöriger Strafe ziehen. Man
J hat hierauf von dem Russischen Gesandten mehrere
J Erläuterung seiner Klagen gefordert, welcher geant,
wortet: Er habe Beweisthümer in Händen, weiche7“ alles, was er vorgebracht, unläugbar machten; erwürde dieselben schon dargelegt haben, wenn ihn'7? nicht besondere Umstände, die leicht zu errathen*7 wären, davon abgehalten hätten; da man sie aber5 ™ ausdrücklich von ihm forderte, so könte er sich nicht
... weiter entbrechen, sie zu communiciren.
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bey, ' §. 35.
^ In all solchen Fallen nun gelten bloss bittliche
vnd freundschaftliche Vorstellungen, wo man nicht» rjggMen will, daß der andere Hof, an statt demAnsuchen zu willfahren, solches vielmehr als eine^ Beleidigung aufnimmt, und Genugthuung da-gegen verlangt.
^ Von dieser Art war die Antwort, welche derCamon Freyburg dem bey der Eydgenossenschaftresidirenden Englischen Minister, Burnaby, ^n.1748. wegen des Prinz Eduards ertheilet. ES" hiesse, der Canton wäre, auf die ihm von demW : Französischen Hof beschehene Ansinnung, nichtabgeneigt, diesem jungen Herrn einen Aufenthaltbey sich zu gestatten. Herr Burnaby protestirte>tzK dagegen in Ausdrücken, die etwas heftig waren.tzK Die Herren zu Freyburg hielten sich berechtiget,"l."« jn gleichem Ton zu antworten, und ich will nurden Eingang davon anführen. Dieser lautet also:M „Dero Schreiben, so Sie sich die Mühe genom,N? men, unterm 8 . dieses (Oft.) an unsern kleinen