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den Ambaffadeurs zwey Mann zur VZa«che an ihre Wohnung gestellt (*).
Dem 171 ;.(**) an dem Herzog,lich - Braunschweig, WolftnbuttelischmHof angelangten Herzoglich »Sachsen»Meimmgischen Gesandten wurden zweyScdildwachren gegeben,
Zuweilen werden diese Ehren-Wachenmix an gewissen solennen Tagen, z, E,der solennen Audienz re. gegeben, undhören hernach wieder auf.
Wann ein ^mlrgüadeur excraorcH-mir§ an dem Königlich - FranzösischenHof den Tag vor oder an seiner ossenüi»dien Audienz von dem König traxlirtwird, stehen vier Schweitzer von derKömglichen Leib * Wacht vor dessenPallast.
Wahrender Tage, da ein aussrrox,deutlicher Vottschafter an dem Schwe-dischen Hof auf Kosten des Königs tra,klirr wurde, müssen vor seinem Haus,nach dem ehemahligen Ceremoniel, vierPiguenirer vor der Thür des Speis-Zim,mers, vor der Haus»Thür aber vierMusquekirer stehen, welche von einemUnter, Offieier commandirt wurden.
§.28.
(*) V. Voyage sait en Dannemace avec l’ Hn*voyé d'Angleterre p. 410.
(**) (. LÜNiGsThcaïr.Çcr. T, I. 0,706.