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Sechster Band
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§. 28.

Um diese Materie noch in einig nahe- V»n mres Licht zu setzen, will ich die Höfe nachihren verschiedenen Gradationen durch-gehen, und mache mit dem Kayserlichenden Anfang. nett Kay,

Ein Kayserlicher Gesandter, von wel-Ucheacher Gattung er sey, hat an einem Kö-NtzA"niglichen Hof vor andern Königlichen KSmgluGesandten, den Vorgang ausgenommen, ^keine weitere Vorzüge, folglich auch nichtin militärischen Ehren-Bezeugungen, eswüsten dann mit ein - oder anderm Hofnoch unbekannte Vertrage darüber oh,walken, oder auch durch ein besonderesHerkommen hie und da etwas weitershergebracht seyn.

An. 1716. hatte der Kayserliche Ge«sandte an dem Königlich, PreussischenHof, Graf von Virmond, zu Charlot,tenburg seine öffentliche Audienz. Indem Nrustädter Thor stund die Wachein Parade, und rührte, mit Schlagungdes Marsches, das Spiel. Am Endeder Neustadt stunde eine andere Wache,die gleiche Ehren-Bezeugungen erwiese.

§- 29.

Da der Kayser an einen Churfürsten Mrirfürst,nicht leicht e^nen andern Gesandten, alsder zweyten Gattung, sendet, und diemiiitarMen Ehren-Bezeugungen gegeneinen Envoy« allemahl sparsam zugemes,

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