Band 
[Adrastea I & II.]
Seite
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zu Beförderung eines geistigen Reiches. 227

arbeiten niedere und höhere einander nicht in dieHände; sind die, die ihnen vorstehn, arm, verach-tet, und leben ein kümmerliches Leben; oder endlich,laugt die in ihnen herrschende Methode nicht, sindihre Lehren und Sitten dem Staat und den Jüng-lingen gar gefährlich --- welche Desorganisation lChaos und Abgrund.

Kein öffentlich angestellter Lehrer da.rf schlechthinlehren, was Er will. wie es ihm im Augenblickeinfallt; er soll die Wissenschaft oder Kunst leh-ren , dazu ihn der Staat bestellt und zwar auf diedem Staat und der Menschheit nützlichste Weife, alsounter Aufsicht. Deßwegen heißt der Landes-regent Rector der Universität; wie der Kaiser vonSina ist er der gebohrne Präsident der Wissenschaf-ten und Künste seines Landes. Sind seine Einsich-ten dieser Ehrenstelle nicht gewachsen, so habe er«in Tribunal der Verständigen zur Seite:denn alle Fehltritte und Aergernisse gelehrter Insti-tute seines Landes, die Wahl schlechter Lehrer, dieschlechte Ausbildung unbrauchbarer Zöglinge, unwür-dige Streitigkeiten seiner Gelehrten, häßliche Sittender dort zu erziehenden Jugend ruhen zuletzt aufIhm. „Dem Staat, sagen die Geschlechter,vertrauten wir unsre Sprossen, nicht dem tollen Da-fürhalten einzelner, phantasirender Lehrer. Daß ihreKöpfe verschroben, daß ihr Gehirn auf lange Zeitverwahrloset werde, dazu sandten wir sie auf EureSchulen, Eure Universitäten nicht." Auch darf sichkein Lehrer über diese Aufsicht als über einen Zwangbeklagen: denn wozu ward er öffentlicher Lehrer dieses

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