zu Beförderung eines geistigen Reiches. 23 c
ertheilt wird? Daß er als Buchführer gedruckteLumpen umherführen dürfe, unbeachtet was daraufgedruckt ist? welche Entwürdigung Ware dies derhöchsten Pflicht und Gabe, die, wie der Menschvor Thieren , so eine Gesellschaft von Menschen, derStaat, hat — zu urtheilen, durch sein UrtheilWerth und Unwerth vor andern Men-schen öffentlich, daurend zu bestim-men! Dies Recht, diese Macht, einem Verlegergeben, weil er Lumpen druckt und umherführet,hieße den sonderbarsten Schöppenstuhl derWahrheit und des Geschmacks gründen.Auf wen fället der Schimpf, wenn dieser Stuhl al-berne Urtheile, Injurien spricht? Auf keinen alsden Staat, der dies Privilegium ohne Sicherheits-leistung einem Unfähigen gab, und seine eigenstenRechte nicht ausübt. Sehr in Lrdnung war Hal-lerS Gedanke, den gelehrten Anzeigen, dieer in der Mitte des vergangnen Jahrhunderts be-gann , die Aufsicht einer Gesellschaft derWissenschaften als eine Firma zu geben:denn die competenten Richter geistiger Products sindimmer doch nur Männer von Geist, nicht vom Ver-leger gedungene Söldner. Und bei Jnvectiven, werwürde mit dem Drucker Krieg führen? DerStaat, der ihm die Macht gab, Jnvectiven zu dru-cken, Er ist der v or aller Welt Verklagte.„Wie? sagt im Herzen jeder Ehrliebende, in keinerehrbaren Gesellschaft darf eine Beleidigung ausge-sprochen werden, ohne daß die Gesellschaft widernddaran Theil nehme; und die edelste Gesellschaft, derStaat, begünstigt eine Ehr-abschneidende Räuber-hole? Indem s o l c h e Menschen ohne Aufsicht