der Humanität.
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mer die Einrede haben, daß er dem Urtheil derWett »ergreife, daß er sich unbefugt eine Ent-scheidung anmaße, die nur dem Publikum imweitesten Sinne des Worts gebühret; er wird vondiesem Papst eines kleinen Staates an das allge-meine Concilium appelliern, das allein undzwar nur in immer fortgehenden Stimmenein Richter des Wahren und Falschen seyn könne.Wahrscheinlich werden ihm viele Stimmen beitreten;und bei dem größesten Recht wird der Censor, derForm nach, und um der Folgen willen, Unrecht be-halten. Ich darf nicht wiederholen, was man, woes Wahrheit gilt, über Freiheit der Meynungen, die«ur widerlegt, nicht aber unterdrückt werden dürfen,so oft und viel gesagt hat.
Wenn man also dem Publikum keine, auchnicht die tollesten Meynungen rauben darf, indem derStaat, wo sie iihm falsch oder gefährlich scheinen,lieber ihre offne Widerlegung veranlassen mag, damitzum Vortheil der Welt die Finsterniß vom Lichtebesiegt werde: so darf bei dieser ungebundnen Frei-heit, bei der Achtung, die der Staat selbst dem Pu-blikum erweiset, da er ihm nichts vorenthalt, wasirgend ein Schriftsteller ihm darbringt, der Staatwohl auch fodern, daß jeder Schriftstellersich nenne, der dem Publikum etwasdarzubringen gut findet. Und zwar dies inallen Schriften, über jeden Gegenstand: Recensionenfremder Bücher nicht ausgenomnpen. Denn wie hät-te ich ein Recht, Anonymie zu verlangen, wo ichmich vors Publikum drqnge, und zu ihm meineStimme erhebe ? Einen freiwilligen Lehrer der Weltund Nachwelt muß man kennen; er muß sich, wenn