i4 Uebersicht des politischen
bleibt enge: sie können ihre Entschlüsse bilden undverbergen ohne Gefahr; das Volk, welches zu ih-rer Ausführung erfodert wird, ist augendliklichversammelt, so daß der Monarch, der die Rechteseiner Unterthanen angreift, dies nie anders alsmit Gefahr seiner eigenen thut. Diese Bande,welcl e vor v elcn Jahrhunderten jeden Unterthanvon Spanien oder Frankreich in der Widcrsezung gc- 'gen willkührliche Gewalt an seinen Nachbar knüpf-ten, losten sich auf, als die zertrennten Provin-zen dieser Königreiche in zween weite Staatennnverbundener Bürger vereinigt wurden,des Der Kampf gegen die unumschränkte Gewalt !wurde lange fast allein durch die Edelleute undPrälaten unterhalten, indem die alte Verfassungvon England , wie alle andere Lchensverfassungcn,eine durch Aristokratie gemäßigte Monarchie war. !Unter der Regierung des Eroberers waren alleLändereyen von England, die nicht dem Könige jgehörten, das Eigenthum von siebenhundert Va-sallen. Diese, eine Versammlung, beynahe so zahl-reich, als nun beyde Häuser der Lords und der IGemeinen zusammen, (*) hatten das Recht im !Parlamente zu sizen, und waren, nebst den Bi-schöfen und Aebbten die einzigen Personen, welche
dieses
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(*) Uillory vk IHuäsI kroxertx, eax. 8. (voll unserm ^Verfasser.)