Band 
Erster Band.
Seite
76
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76 Einleitung.

einigte sich alles, was ihn an Verstand und Muthüber seine Zeitgenossen erheben konnte. Es fehlte ihman Gelegenheit nicht sich zum grossen Staatsmann zubilden. Nachdem er in seinen Jünglingsjahren schon,als Benediktinermönch von der strengern Regel, dieihm angebornc Unbiegsamkeit seines Charackters ver-stärkt hatte, wurde er von dem Jahre iOZ4> bis 107z.gebraucht, die wichtigsten Verhandlungen der Pabstezu besorgen. Alle Staatsgeschäkte, von was immer füreiner Art, grenzen durch seine Hände. Ihm waren diepolitischen Verhältnisse von Frankreich und Deutsch-land , wo er öfters päbstlichcr Legat gewesen, weitmehr, als selbst den Regenten dieser Reiche, bekannt.Sein beständiger Umgang mit den Grossen ließ ihnmehrmal die Überlegenheit seines vielumfasscnden Ge-nies empfinden; und es waren wenige, die es wag-ten, es mit ihm aufzunehmen, so furchtbar hatte ersich schon als Unterhändler gemacht.

Demjenigen, was er einst als Pabst auszuführenWillens war, bahnte er schon als erster Minister amrömischen Hofe den Weg. Bisher wurden die Bischöfe'zu Rom von der gesammten Geistlichkeit der Diözeseund dem Volke gewählt, und von den Kaisern entwederbestätigt oder verworfen. Dieses schien Hildebrandenein abschaffenswürdiger Mißbrauch, und er beredetedaher den Pabst Nikolaus II. die Verordnung zu ma-chen, daß seine Nachfolger könfkig blos von denKardinälen erwählt, und das kaiserliche Beflätigungs-recht als päbstliches Privilegium angesehen werden soll.Hildebrand nahm hierinn gerade den rechten Zeitpunktwahr. Er konnte sich wohl vorstellen, daß man inDeutschland über einen solchen Schritt nicht gleichgül-tig seyn würde. Er wußte aber auch, daß unter derMinderjährigkeit Kaistr Heinrichs IV. die weiblicheRegentschaft der Kaiserinn Agnes viel zu schwach sey,um sich einer solchen Neuerung mit Nachdruck widerst-