Zweytes Buch. ioz
sondern auch darauf angetragen wurde, ihn seiner Ke-zerey wegen mit dem Tode abzustrafen. Es schien je.doch, daß es seinen Gegnern nicht so fast um seineVerdammung, als vielmehr um einen Widerruf zuthun gewesen sey. Denn als nach neun Jahren (io;y.)dieses Ketzergeschäfte noch einmal am römischen Hofein Berathschlagung genommen wurde, nöthigte manihn, ein Glaubensbekcnntmß zu unterzeichnen, worinnzuerst, was noch nicht erwiesen war, die Lehre von dersubstanziellen Verwandlung des durch Priesterhand kon-sekrirten Brodes und Weines eine alte, in dem Evan-gelium und den Schriften der Apostel begründete Lehregenenntwird. „Ich bin», mußte er schwören, „mit der„ heiligen römischen Kirche und dem apostolischen Stuh-„le einverstanden, und bekenne mit Herz und Mund,„daß ich mich in Ansehung des Altarsakraments an den„nämlichen Glauben halte, welchen nach Inhalt der„heiligen Evangelien und nach dem Sinne der Apostel„der Pabst Nikolaus und das heilige Konzilium vor-schreiben. Ich glaube nämlich und bekenne, daß das„Brod und der Wein, welche auf dem Altar sich be-„ finden, nach der Konsekration nicht nur ein Sakra-„ment, sondern der wahre Leib und das wahre Blut„ unsers Herrn Jesu Christi seyen, und daß sie nicht„nur als Sakrament, sondern als wirklicher Leib und„Blut besagten Herrns Jesu Christ mit den leiblichen„Händen der Priester betastet und gebrochen, und mit„ den leiblichen Zahnen der Gläubigen zerbissen werden.„Dieses beschwöre ich durch die heilige Dreyfaltigkeik„und durch die heiligen Evangelien, und ich erkenne„alle und jede, welche diesem Glauben zuwider sind,„samt ihren Lehren und Anhängern verdammungswür-„dig. Sollte ich selbst es je wagen, diesem Glaube«„zuwider zu handeln oder zu predigen, so will ich mich„den strengsten kanonischen Strafen unterwerfen».
Hcrelrgarius hatte in Rom gegen Gewissen und