Dritttes Buch. isi
welche aus fanatischem Religionseifer über die Wahlder Mittel nicht verlegen waren, so bald sie einmal ei-nen edeln Zweck zum Ziel sich gemacht hakten. Daherbestuhnden bis in das dreyzehnte Jahrhundert gewis-se königliche Gesetze, welche allen BelehrungsapostelnBefugniß ertheilten, in ihren Missionen auch den welt-lichen Arm der Gewalt zur Hülfe zu nehmen. Aberdieser Arm erlahmte je langer je mehr, und das mensch-liche Gefühl der Layen vertrug sich mit der ungedul-digen Grausamkeit der Priester nicht mehr. Endlichwollte man der ganzen barbarischen Prozedur eine neueWendung geben, die Heyden in Ruhe lasse», undstatt ihrer die armen Kezer selbst im Schoosse derchristlichen Kirche durch neue Qualen vertilgen.
Diesen Henkerberuf ertheilte Pabst Gregor IX. imJahr lgzz. dem Prediger-oder Dominikaner-Ordenausschließlich, und überließ es, ohne ihm über dasrechtliche Verfahren gegen Kezer bestimmte Vorschrif-ten zu geben, seinem eigenen grausamen Erfindungs-geiste, diese nach willkürlicher Laune zu quälen. An al-len Orten mußten sich gerne oder ungern die Christendiesem blutdürstigen Tribunal unterwerfen; und selbstin Landern , wo bis dahin der Kczername unbekanntgeliehen, errichtete die fromme Wuth dieser Kezerrich-ter Scheiterhaufen, und erfand, um sie anzünden zukönnen, bisher noch ungehörte Kezertitel, Bon-rad von Marburg, in dessen Augen rauchendeHolzhaufen das erquickendste Schauspiel waren, ließganze Schaaren Thüringer , die unter allen deutschenVölkern gerade am wenigsten fähig gewesen, Kezerzu werden, ins Feuer werfen; und bald erfuhren dieBauern, welche der Geistlichkeit den Zehenten nicht gar.den, das ähnliche grausame Schicksal. Selbst KaiserFriedrich II. glaubte sich in seinen Handeln mit denPäbsten nicht besser erwehren können, ws mittels stren-ger Reichsgesetze, mit denen er die Geistlichkeit widerdie vorgeblichen Ketzer bewafnete.