Band 
Erster Band.
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S7s Gesch. d römischkath. Kirche.Siebentes Kapitel.

Auffand der römischen Hierarchie in Spanien,

pormFal, Frankreich, Venedig und Neapel.

^ie Höfe von Wien und Floren; waren nicht dieeinzigen welche ihre Verhältnisse mit dem römischenPabste änderten. Fast alle übrigen Skaatsregierungen* von Europa befolgten dcks gleiche System, und jedevon ihnen handelte hierin» auf eine Art, als dürftedie Befugnlß» solche Veränderungen in den bisherigenVerhältnissen vorzunehmen, nicht erst untersucht wer-den. Dieses wurde, wie denn auch nicht leicht das' Gegentheil erwiesen werden konnte, als ausgemachtvorausgesetzt, und man schien sich vorgenommen zuhaben, ftden römischen Einspruch von der Hand zuWeisen

Man müßte aber auch unglaublich blind seyn, undpicht wissen, aus welchen unreinen Quellen die politi-sche Religionsgewast der Päbste herrühre, wenn manjm Ernste den weltlichen Obrigkeiten je streitig machenwollte, was nicht bestricken werden kann, nämlich dasRecht, über die Kirche, in so ferne sie als äußerlicheGesellschaft betrachtet wird, die gesetzgebende Gewaltauszuüben. Religion und Kirche sind zwey äusserstentgegengesetzte Begriffe, und alles Unheil rührte un-streitig daher, daß man diese Begriffe vermengte. DemPabste, oder vielmehr jedem Bischöfe und Hirten, ge-ziemt es , für die Religion zu sorgen; die Kirche abermuß ihrer Einrichtung und Verfassung nach unter derAussicht der Landesobrrgkeiien stehen. Aber man scheint,'n Rom gerade das Entgegengesetzte zu wollen. DieReligion ist die geringste Sorge der Hierarchen ; da-gegen aber sind sie um so viel thätiger, mit Gewalt undList an sich zu reisten, was mit der Religion in keinerVerbindung stehen soll.