Z88 Gefch. d. römtfchlath. Kirche.
Zchabt hatte. Aber eben so leicht läßt sich auch dieSchwierigkeit berechnen, die der Monarch bey derAusführung eines solchen Vorhabens hatte findenmüssen.
In der Mitte dieses Jahres erklärte sich der Königgegen den Pabst, daß es ihm uiwcrwehrt bleiben soll,seine Kanzlenregeln ferner in Ausübung zu bringen;jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß nurallein der König befugt seyn soll, Bischümer und Ab-teyen, die von seinen Vorführern gestiftet waren,zu vergeben, und daß der Pabst die übrigen Pfrün-den zwar besetzen, aber hiezu nur brauchbare und demKönig anständige Personen wählen soll. Im Hcumo-nathe wurde auf königlichem Befehl an allen Orten be-kannt gemacht,, daß derjenige, welcher zur Zeit desallgemeinen Jubiläums die vier Hauptkirchen von Nea-pel besuchen würde, eben so vielen Ablaß zu gewin-nen hakte, als wenn er nach Rom zöge, wohin dasWallfahrten sehr nachdrücklich verboten wurde. DieRömer konnte» es nicht verschmerzen, daß ähnlicheBeschränkungen des Pilgerreisens in entfernter» Mo-narchien geschahen; wie sehr mußte es sie kranken,daß man auch sogar in der Nachbarschaft an der Wich-tigkeit römischer Ablasse zu zweifeln anfieng! Aberman ließ es am Hofe zu v^eapel Hiebey noch nichtbewenden. In kurzer Zeit wurden mit einem Malemehrere Klöster und einige Bisthümer aufgehoben. Al-le Bischöfe erhielten Befehl, die in ihren Diözesen er,ledrgten Pfarrcyen zu besetzen, ohne die Ernennungvon Rom abzuwarten.
Daß der Hof von Neapel zu der nämliche» Zeitauch einen Gegenstand, der aus Unwissenheit, Miß-verstand und Finanzspekulation, zur Gerichtsbarkeitder Religion gezogen wurde, »ach polilischen Verhält-nissen behandelte, schien den römischen Kurialjsten,denen es überhaupt schwindelt, wenn die Rede von