ZY4 Gesch. d. römischkath. Kirche.
mal eingetrcttenen Prozesses. Allein dieses geschahmehr in der Absicht, die Royalistett zu täuschen, als
aus aufrichtigem Verlangen, Schuld oder Unschuld I"!an das Tageslicht zu bringen. Die ganze Prozeßleis ^tung beweiset auffallend, wie sorgfältig der Kriminals ^rechter Andrem allen Untersuchungen ausweichen mußs K"te, die ihn auf irgend eine Spur von Verbrechen hätt Mten führen können. In den Verhören, die mit demAssistenten von Italien, Anton Gorgo, vorgenoms ^mcn wurden, ist alles vermieden worden , waLauf die E
Gesellschaft irgend einen Schein von Vergehung hätte !>»>-werfen können. Man fragte ihn daher: Ob er die 1^!
Aufhebung seines Ordens für rechtmäßig und gültig 34
halte? Ob er an der Landung der portugiesischen «»d
Jesuiten thätigen Antheil genommen habe? Was man »"din der Gesellschaft für Anstalten getroffen habe, jenen MPortugiesen Lebensunterhalt zu verschaffen? Ob man Wdiese Jesuiten zur Ablegung feyerlicher Gelübde zuges mitlassen habe? Ob man eben diele Portugiesen Obernund Peovinzialen unterworfen habe? Ob sie Schule» ^hakten? Ob die Spanischen Jesuiten Obere, Prokus U
ratoren uno Schulen hatten? Und ob sie ihre Profesi «
sionsgelübde noch ablegten? Ob er auf seinem Wohns A,
zimmer Schriften in lateinischer, französischer oder !A>
italienischer Sprache zu Gunsten seines Ordens ges M»
habt habe? «nt>
Wie immer Gorgo solche Fragen beantworten würs Ade, so war es leicht zu erwarten, daß die Gesellschaftdabey in kerne Verlegenheit gesetzt werden könnte. Die die
Frage: Ob ein Jesuite die Rechtmäsfigkeit der Ordens-- rm
aufhebung eingestehe oder nicht, war blosse Gewissens- hü
frage, und konnte nie zum Gegenstand eines Krimis l
nakverhörs gemacht werden. Mit den übrrgen Fräs leg
gen hatte es fast die nämliche Bewandtniß. Gorgo sch
mochte auf dieselben verneinend oder bejahend antworsten; so konnte in beyden Fallen keine Schuld auf die dir