Band 
Fünfter Band.
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4 Geschichte der Römischkatholifchen Kirche.

andern Benefiziaten und Geistlichen das Vorrecht,auf den Synoden zu erscheinen. Da jedoch ausdieser Zusammenkunft aller Pfarrer vorzüglichauf dem Lande der geistliche Dienst bcrnachläfsi- !get, einigen aus ihnen das Bereisen der Synode isogar beschwerlich, und wegen Menge der Propo-nenten und Betauten in einigen Diccesen die Derrathschlagungen schwieriger und langsamer werdenkönnten; so sollen die Pfarrer zur Synode zwarberufen, aber nach Untersuchung der darauf zuverhandelnden Materien, in jedem Sprengel oder !Vikariatc die Freyheit haben, für ihre Pfarrey !einen Mann von Redlichkeit nnd Einsicht zu wäh-len, der mit dem Auftrag nnd der Einwilligungeines jeden abwesenden Pfarrers auf der Synodeerscheinen kann. !

III) Wegen der nöthigen Gleichförmigkeit wer- j

den die Bischöfe nach dem Wunsche Sr Königs. IHoheit ein System, nach welchem sich dergleichenSynoden versammeln sollen, so wie die Form, inwelcher die Pcopvsitivnen vorgetragen und darü-ber deliberiert, desgleichen, wie die Materien inden verschiedenen Sprengeln zur geschwinder« Dc- ^förderung der Deliberationcn vertheilt werdensollten, in Vorschlag bringen. !

IV) Es wäre zu wünschen, daß jeder Bischofdie Materien in Vorschlag bringen möchte, von de-nen er glaubt, daß sie für die Kompetenz derDiöcesansynvden gehörten, um dort verhandelt