Fünfzehntes Buch. z
Erzbischöfen und Bischöfen ein aus 57 Artikelnbestehender Rcformationsplan zugeschickt, worü-ber sie, jeder für sich, ihr Gutachten schriftlich andie Regierung abgeben sollten. Der Plan warfolgenden Inhalts :
I) Das Wohl der Kirche macht die Zusammen-bcrufung der Diöcesansynoden nothwendig, da-mit die Bischöfe von den Pfarrern und rechtschaf-fenen Geistlichen die in ihrer Heerde cingeschliche-nen Mißbräuche erfahren, und dieselben mit ver-einten Kräften ihrer Geistlichkeit bey Zeiten abstel-len können. Sc. Königl. Hoheit wünschen dem-nach , daß alle ihre Landcsbischöfe von dem Som-mer des Jahres 1736 an, wenigstens alle zweyJahre ihre Synoden versammeln, in der Hoff-nung , sie werden es sich zur Ehre rechnen, sich inGemeinschaft mit ihren Pfarrern einer gesundenLehre und den Gesetzen des Staates zu unterwer-fen, ohne auch deshalb einzig nur die vorigenSynoden zum Muster zu nehmen.
H) Die Pfarrer, sowohl in der Stadt alsauf dem Lande, haben vor den Domherren undA 2
*) konti ecclesstiici com^ilsti e Irssmelll äs tus L.I-terrs Itesle L kuni ßlt e Vetcovi äell»
InscsnL e lore rslpertlve risyotle. g et ch. —
In Planks nettester Relrtzivnsgeschichte Theil i. S.264. u. f. befindet sich eine deutsche Uebersetzung derobigen Punkte, aber mit Auslassung wesentlicherStellen.