Band 
Fünfter Band.
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6 Geschichte der Römischkatholischen Kirche.

sehen Hofe usurpierte und entrissene Rechte, einerVer wichtigsten Gegenstände ist; so könnte man !untersuchen, was für Dispensen, die sich derpäbstliche Stuhl vorbehalten hat, als Eingriffein die gesetzmäßige Gewalt der Bischöfe anzusehenwaren- Hieebey müßte vornehmlich auf folgende ^das Augenmerk gerichtet werden:

Auf die Dispense der Qrdinanden wegen derNatalizgebrechen und körperlichen Fehler Mankönnte festsetzen, in dergleichen Fällen weder selbstjemals zu dispensieren, noch irgend eine Dispenseanzunehmen, auch nicht zu erlauben, daß vor er-reichten vorschriftmäßigen Jahren die Einkünfteeines einfachen Denefiziums, wenn dieses gleichvvm eigenen Patronate herrührte, genoßen werdendürfen. . !

Ferner könnte ein Augenmerk gerichtet werden r I

Auf die Dispensen, das Meßopfer in ander» jGebete zu verändern — die Votivmessc für dieSchwachen zu lesen — die Prvsynodalexamina-toren zu wählen — eine Parücke zu tragen, de-ren Gebrauch wohl füglich abgeschaft werden konn-te — die Verpflichtung der Messen zu übertragen,zu verringern, aufzuheben, zu erlassen, oder inandere gute Werke zu verändern -- !

Auf die Dispense oder Veränderung einfacher !Gelübde —

Auf die Erlaubniß, Nonnen und Verwandtevvm ersten Grade in ihren Klöstern besuchen ju