i4 Geschichte der Römischkatholifchen Kirche.
XIV) Die Bischöfe sollen sich über die Ver-Mehrung des Meßalmosens berathschlagen, weiles nun einmal die Noth erheischt, diesen Gebrauchnicht eingehen zu lassen. Wie in Ossiziaturenund Bcnefiziaten die gestifteten Messen und Aem-ter verlegt oder reduziert werden könnten; wer-den sie desgleichen in Berathung nehmen, dabeyaber auf den Unterhalt der so vielen zum Dienste ^ihrerDiöcesen und des Volks nöthigen Priester eine ;Rücksicht nehmen. Was die Reduzierung undVerlegung der gestifteten Messen insbesondere an- ^geht, scheint es nöthig, sie von solchen Kirchen, !wo sie im Ucberfluße vorhanden sind, aufLand-pfarrcyen und Kaplaneyen zu verlegen, und zwar ^in einer solchen Zahl, daß weder die Pfarrer noch 'Die Kaplane inskünftige sich mehr des Gründer-wegen , als fehlte es ihnen an Messen, von ihrenPfarren entfernen dürfen.
XV) Nach dem Geist der Kirche sollte, wiees scheint, keiner mehr als einer einzigen Pfründe,und zu keinen Zeiten mehr als einer Residenzpfrün- >De genießen. Was letztere betrift; so könnte man 'ein für allemal festsetzen, daß jede darüber ertheil-te und erhaltene Dispense als ungültig verworfenwerden müße. Was einfache Pfründen betrift, sokönnte man die von Privatpatronaten herrühren- -Den dispensieren, indem mit solchen keine Verän-derung vorgenommen werden dürfte, ohne denRechten des Patronats , welches PrivatfamilienDamm haben, oder den bey ihrer Gründung gleich-