Band 
Fünfter Band.
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i6 GeschichtederRömifthkatholischenKirche, j

von welchem sie immer wollen, muß beständig auf ! zjene Subjekte, die in der Diöcese sich aufhalten, j ^in einer Kirche derselben Dienste geleistet haben, >und Landeseingcbvrne sind, Rücksicht genommen ^ ^werden. . ^ -

xvlll) Da zufolge des rzten Artikels übereinfache Pfründen, mehrere junge Kleriker, die >

noch nicht die Priesterweihe erhalten haben, in §

den Fall kommen könnten, einen grossen Theil der §

ihnen auf solche Pfründen angewiesenen Einläuft ^ i>te zu verlieren; so wäre es rathsam, wenn die »

Bischöfe, mit Rücksicht auf das Bedürfniß ihrer K

Diöcesen, die Plätze an den Kirchenakademien verr «

mehrten, und in denselben noch mehrere Fremifche 1

errichteten, damit jenen, welche bey einem wahr- ^

hasten Berufe zum geistlichen Stande die nöthigen !

Talente und reinen Lebenswandel besäßen, aus k

Unvermögen der Weg nicht abgeschnitten würde, ! hder Kirche nützlich werden zu können. Warendann auf dergleichen Akademien hinlängliche Platzeoffen; so dürfte man darauf denken, ob es nicht hthunlich wäre, zu verordnen, daß keiner bey Be- ! !

setzung irgend einer Pfarrkirche, auch selbst in ! !

dem Falle nicht, wenn das Patronatrecht bey Prst i lVeiten stünde, zum Konkurse zugelassen würde, in j k

so ferne er nicht die höher» Studien auf besagten j k

Akademien vollendet, und sich dort eine Zeitlang j I«

im Pfarrdienste geübt hatte. ^ K

Die Bischöfe könnten desgleichen auch ! ^in Ueberlegung nehmen, ob nicht in einer jeden l «

Diöcese