i6 GeschichtederRömifthkatholischenKirche, j
von welchem sie immer wollen, muß beständig auf ! zjene Subjekte, die in der Diöcese sich aufhalten, j ^in einer Kirche derselben Dienste geleistet haben, >und Landeseingcbvrne sind, Rücksicht genommen ^ ^werden. . ^ -
xvlll) Da zufolge des rzten Artikels übereinfache Pfründen, mehrere junge Kleriker, die >
noch nicht die Priesterweihe erhalten haben, in §
den Fall kommen könnten, einen grossen Theil der §
ihnen auf solche Pfründen angewiesenen Einläuft ^ i>te zu verlieren; so wäre es rathsam, wenn die »
Bischöfe, mit Rücksicht auf das Bedürfniß ihrer K
Diöcesen, die Plätze an den Kirchenakademien verr «
mehrten, und in denselben noch mehrere Fremifche 1
errichteten, damit jenen, welche bey einem wahr- ^
hasten Berufe zum geistlichen Stande die nöthigen !
Talente und reinen Lebenswandel besäßen, aus k
Unvermögen der Weg nicht abgeschnitten würde, ! hder Kirche nützlich werden zu können. Warendann auf dergleichen Akademien hinlängliche Platzeoffen; so dürfte man darauf denken, ob es nicht hthunlich wäre, zu verordnen, daß keiner bey Be- ! !
setzung irgend einer Pfarrkirche, auch selbst in ! !
dem Falle nicht, wenn das Patronatrecht bey Prst i lVeiten stünde, zum Konkurse zugelassen würde, in j k
so ferne er nicht die höher» Studien auf besagten j k
Akademien vollendet, und sich dort eine Zeitlang j I«
im Pfarrdienste geübt hatte. ^ K
Die Bischöfe könnten desgleichen auch ! ^in Ueberlegung nehmen, ob nicht in einer jeden l «
Diöcese