20 Geschichttder römischkathvlischen Kirche,
gung mit Unterweisungen, welche die allgemeineGottesfurcht befördern, erlaubt seyn.
XXVI) Da in jeder Diverse nur ein Bischoss,und die Domherren weiter nichts, als ein Theilder Geistlichkeit sind, mit dem er lebt, um sichseines Raths und seines Beystandes in Kirchenger >schaften zu bedienen; so würde es nicht allein !
rathsam seyn, dabin jederDiöcese nur eine Haupt- !
oder Kathedralkirche wäre,sondern daß auch die übri-ge Stiftskirchen und Kanonikate aufgehoben, und ^an deren statt Pfarreyen errichtet würden, indem ^der Name eines Pfarrers ohnehin von göttlicher !Einsetzung, und weit verehrungswürdiger ist, alsalle jene Titel, welche man in der Folge zur Befriedi-gung der Eitelkeit erfunden hat. Die Priester, wel-che zum Kirchendienste gebraucht würden, erhieltenbloß den Namen der Kaplane und Koadjutvrcn,und die Kanonikate würden zum Besten des Volksin eben so viele Pfarrkapellancyen verwandelt,wodurch wohl die gar zu grosse Menge der Kano-nikate, und der Kathedral- und Stiftsgcistlichkeit >am besten vermindert werden könnte.
XXVII) Es wäre nicht ohne Nutzen, wenndie Bischöffe ein allgemeines Reglement für dieFeste, für die Aussetzung des Venerabilc in denKirchen, für die Quarantenen, Rovenen u. s. f. :vorschrieben, und dabey vorzüglich auf Anstän-digkeit sehen, und jeden Luxus verbieten würden. ,Sie könnten nur noch solche Feste, Novenen und Aus- Ifetzungen erlauben, welche ein sehr alter und an-