Band 
Fünfter Band.
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22 Geschichte der Römischkatholischen KirLe.

ihren Diöceskirchen zu revidieren, und diejenigen, ^dere-^ Authentik aus irgend einer Ursache verdacht ^tig wäre, wegzuschaffen, und ihre Aussetzung auchnicht einmal in Klosterkirchen zu gestatten. Ebenso dürsten auch die Gemälde und Bilder in den ^Kirchen untersucht, und alle weggenommen wer- ^den, die unanständig oder doppelt vorhanden wa-ren. Besonders aber müßte dafür gesorgt wer-den, daß jene Bilder, denen man bis jetzt auf eineungebührliche Weise Verehrung erwiesen hat, fürimmer verborgen würden. Von dem Hochaltars,wo das Venerabile aufbewahrt wird, sollte jedesHeiligenbild weggeschafft, und nur einzig ein Kreuzant demselben gelassen werden. Es scheint sogarnöthig, selbst jene Reliquien, die einen Anspruchauf Verehrung haben, unter dem Altartisch auf»zubewahren, und solche, welche die Verwalter derKirchenschätze in Verwahrung haben, den Bi-schössen auszuliefern,

XXIX) Es wäre zuträglich, wenn das Volk iüber die Todtenmeffe und die Fürbitte der Heilt- !gen besser unterrichtet, und auf nützlichen und !vernünftigen Gebrauch gebracht würde. Daherkönnte untersucht werden, ob es nicht angienge,daß in jeder Pfarr- und Klosterkirche alle Mona-the eine feyerliche Todtenmeffe für alle Verstorbenegelesen, und dagegen alle besondre Todtenämter undGedachtnißfeyer untersagt würden, mit dem !Vorbehalt jedoch, daß es jedem freystehen soll, soviele stille Messen lesen zu lassen, als ihm beliebt, i