Band 
Fünfter Band.
Seite
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Fünfzehntes Buch. 2z

W, XXX) Indem die Regierung noch ferner da-

dich für sorgen wird, daß die Pfarrer mit hinreichen-

auch den Einkünften aus den Kirchen- und Privatver-

Ai, machtnissen versehen werden; so würden die Bi-

^ dk« schösse wohlthun, wenn sie auch ihrerseits dersel-

»» ben durch die von ihnen abhängenden Mittel zu

au» Hülfe kamen, damit die Pfarrer sowohl eine hin-

Wi reichende Anzahl Kapellane zum Dienste des Vol-lem kes haben, als auch alle ein genügliches Einkom-

, ß men erhalten, und also nicht gezwungen werden,

ltm, zu ihren Pfarrkindern Zuflucht zu nehmen, oder

icdej überfiüßige Feste, kleine Andachten, Messen u. s.

äe«! tv einzuführen, oder auf andere Art ihr Amt

sM herabzuwürdigen. So viel es die Lage der jetzi-

IM gen Kirchcngebaude, oder ihre künftige Vermeh-

,aq rung erlaubt, müßte auch eine gerechte und be-

stimme Vertheilung des Volks in jeder Pfarrey, Ll veranstaltet werden.

XXXI) Da die Bischöffe von selbst überzeugt, , seyn werden, daß die dem Kirchendienst gewidme-ten Güter hauptsächlich denen gebühren, die aus^ ^ geistlicher Pflicht das Volk in der Religion unter-^ richten, und bey demselben die Sakramente ver-walten müssen; so werden sie in ihren DiversenE desto eher die Mittel ausfindig machen können,

^ wodurch sie in Stand gesetzt werden, den Bedürf-

Nissen der Pfarrer zu Hülfe zu kommen, und dier"" möglichst geschickten und besten Subjekte zu einem

, solchen Amt zu bestimmen.

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M XXXII) Ein Pfarrer muß ausser einem gutenLebenswandel und gesunden Grundsätzen, auch ei-

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