Band 
Fünfter Band.
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A Fünfzehntes Buch.

"tz Gemeinde über die wahre Andacht belehren, und die

llk etwa cingeschlichenen abergläubischen Andächteleyen«h abzuschaffen suchen; niemanden zum Genuß der Sa-chs kramente zulassen, der nicht hinlänglich unterrichtetich ist, keine Ehe einsegnen, wenn er nicht überzeugtM jst, daß die Partheyen in den ächten Pflichten deriw Religion und des Standes, den sie antreten, ge-?!ch nau unterwiesen sind, und endlich muß er in derM Hülfe und dem Beystand bey Kranken und Stcr-,Serj benden geübt und aufmerksam seyn.

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I w XXXIV) Die Pfarrer müssen ihre regelmäßig»i« gen Zusammenkünfte zu Auseinandersetzung kamistigscher Falle genau halten, und sie auf die Zeitensetzen, welche ihnen von den Bischöffen vorge-schrieben werden. Es wäre gut, wenn ausser«t den Pfarrern auch die Kapellane, die noch nichtM in der Seelsorge angestellten Priester, und über-m Haupt alle Geistlichen der Pfarren und desSpren»um gels diese Zusammenkünfte besuchten, und die ze-ck nommenen Schlüße in besagten Kasuistenfällendurch den Druck bekannt gemacht würden.

« XXXV) Es wäre nicht »»dienlich, die Wer-st Ordnungen zu erneuern, wodurch den PfarrernW verboten ist, sich von ihren Gemeinden, beson-M ders auf dem Lande, an bestimmten Fcsttägen zudil entfernen, und hierinn keine Entschuldigungen an-st! zunehmen, am wenigsten aber die, als habe manst> Prozessionen, Messen, u. s. w. in andern Kir-k« chen beywohnen wollen.