Band 
Zweyter Jahrgang.
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„ Dieses begehre eine Stadt Bern in Kraft der Bünden,

„ so man in die zoo und mehr Jahr gegen einandern-- hab Item, in Kraft des Burgrechtens , in welches,, die Stadt Bern von der Stadt Luzern An. 147/. auf,

„ genommen worden. — Man stehe gegen einander in->- enger und genauer Püudtnuß, man scye gegen einan,

„ dern verbü gert und verbrüdert, so dürfe ja das eintdas and re um Schirm anrufen. Die Löbl. Ort zu,

„ sammen formieren ein Leib und ein jedes Ort ist ein,, Glied ; wird aber ein Glied verletzet, so kaun solches« ohn zuziehende Schwachheit d> s Leibs nicht beschehen.—

„ Es seyen etwelche unter denen vcrpündeten Orten, sosehr leiden doch aber nicht reden dürfen. Von Seiten» der g offen Potentaten sage man zwar von Freund,

-- schaft , welche aber nicht langer wahret, a!s lang ih,

,2 nen beliebe; bald suche man ein Oroit äs bisuleance,

,» bald die Lollvenismr hervor, um die ihnen nechstge,

» legne Ort, anstat mit der Freundschaft zu begegnen ,

„ nach und nach zu unterwerfen. — Genf, obwohlen esnicht Endgnößisch . ist sehr eingethan : Was die Stadt» Basel leidet ist bekannt und unverborgen. Ihnen wird„ daS Brod eingewogen, ihr eigen Gut können sie nichts» in die Stadt bringen ohne ihrer Nachbarn Consens-- und viele Coup imente ; nur ein Tritt , will nicht» sagen ein Mißkritt , können ihnen spehren, was Gott-- ihnen gegeben: sobald eine dieser Stetten solte von'dem Leib abgeschnitten werden , wurde diß Uebel an,

-- dern Löbl. Orten um so viel annäheren. — Es find viele» Rcpubliquen unterdrückt worden, und der mehrer Theil-- aus einer eingebildeten falschen Sicherheit, daß sie de,

„ nen Gefahren nicht Glauben gaben ; und wann sie-- endlich untergangen , seye alsdann ihr vergebenes und-- strafbahres Klaglied gewesen, nos oou yutabamus.Ein solch schädliches , wir habcnts nicht gedenkt, habe