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„uff Bellen;, und von bannen dem Küng auf ssn Erd-»rich zu ziehen, und unser Schand und Schaden zu rä«„chen , so wil unser Lip und Gut reichen mag». Nunfolgt an Zürch die dringende Bitte, ihren grossen »Glimpf„und Recht» anzuschn, und ihnen, nebst den übrigenStänden mit ihrer „Stadt Zeichen» nachzuziehn. End-lich dann der Beschluß: »Und wiewol wir uns keine-»Verzugs oder Hinderstands versechen, so fern das doch»gesthechen sollte, das wir nit achtend, uff diesen Fall»so erfordern und ermähnen wir Uech, so hoch wir Uech»nach Innhalt unsrer ewigen geschwornen Bünden zu»mahnen Hand, uns föllich obgerürt Hilf und Zuzug ohn»all längeres Uffziechcn zu thun, und uns und unser„Schmach obgemeldt dergestalt ersetzen zu helfen, daß Ir„und Wir deß Glimpf und Ehre habend, und unser Nach,»kummen dergleichen Schand und Beleidigung vermitteu„ bleiben, als wir söllichs einander zu thun schuldig sind,»und wir uns deß uß gedacht unsern Bünden uff unser„Eid erkennt haben».
Luzern, in Voraussicht der Dinge die da kommenwürden, mochte sich in dem bösen Handrl vorzüglich ver-wenden , und die Krone auf die gönstigen Gesinnungendieses Stands ein besonderes Zutrauen setzen. Darumwandte sich der nachherige französische Bothschafter in derSchrveitz, de Boisier de Grü, an denselben von Mai-land aus, und bat, ihm zu bedeulen: Was denn eigent-lich die Herren von Schweiy für eine Genugthuung be,zehren? Dann trägt er eine Conferenz nach Bellen; an,verlangt für sich selber sicheres Geleit dahin, und meint,alter und neuer Stoff zu gegenseitigem Unwillen könntedort mit der Wurzel gehoben werden i).
Alle Umstände schienen — wenigstens einen Aufschubdes Aeussersten zu empfehlen. Der ungönstigen Jahres,i) ri. Ott.