Band 
Fünfter Jahrgang, 1748.
Entstehung
Seite
85
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in Göttingen hat bereits vor 4 Jahren seine

IstLmenra )UN5 (äanvnicy- l-vnrikc» - l?.cclv-üastici in r Volum, herausgehen lassen.Weilen aber dieses Werk zu Vorlesungenseinen Zuhörern zu weitläuftig gewesen, Äter bewogen worden, daraus einen kurzenAuszug zu verfertigen, welchen er in gegen-wärtiger Abhandlung liefere. Da nun sol-ches nach dem Geschmack der jetzigen Zeiteingerichtet , indem es so wohl die Cathol:.sehen als Protestantischen Lehr-Sätze vor-trägt , dabey wegen seiner Kurze zu Vorle-' sungen auf Akademien wohl zu gebrauchen,so ist an dessen williger Ausnahme nicht zuzweifeln. Ist für zo kr. zu haben.

Franckfurth am Mayn. Mr erhaltenGmceri warnmndo zufällige Gedan-ken von dem Endzweck der göttlichenStrafen.

S. i. Es hat der gelehrte und berühmteHerr Professor Daries (*) von denen göttli-chen Strafen diese Grundsätze angegeben ,welche uns etwas bedenklich anscheinen. Ersagt: „Der Endzweck, um welches willen„denen, die da Bösts thun, Strafen auferle-get werden, kan seyn, nicht allein die Ver-„beßerung derer., die Böses thun, sondern,-anch, daß denen übrigen die Gelegenheit»-Böses zu thun, entrissen, und sich vvllkom-„nren zu machen dargereichet werde. Jenen„könne man den innerlichen; diesen aber den„äußerlichen Endzweck der Strafen nennen.Hierauf machet er diesen Schluß: „GOtt„will nach seinem freyen Willen nur dasje-„niqe, was die Dinge ausser ihm vollkommen„machen kann. Wenn demnach GOtt will,„daß denen die böses thun, Strafen auftrle-„gec werden, seist nothwendig, daß er dieses„wolle, entweder wegen des innerlichen, oder„äußerlichen Endzwecks der Straft, oder„welches gleich viel, entweder den gestraften„selbst, oder andere dadurch zu bessern und«vollkommener zu mochem Woraufer denn„endlich diesen Satz annimmt: „Der End-zweck aller freyen Handlungen, ivelche

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„GOtt will, ist eine solche Oßenbahrung der„göttlichen Vollkommenheiten, welche da-„durch, bin. daß die endliche Wesen, so viel„immer möglich ist, vollkommen gemacht„werden, kann erreichet werden.

(*) S. dessen Llvmvnrs merspfg'Nc« undzwar in der st'lieol. narur. §. -21. ror. p.78. 7 t--

§. L. Eben dergleichen Lehrsätze hat auchder Herr dl. Krans (*) angenommen. Erbehauptet: „Wenn GOtt seine Ehre offen-„barct, so macht er die Dinge ausser sich ooll-„kommener,oder dieOffenbahrung dergött-,stichen Vollkommenheiten ftve in einem un-„anßößlichen Band mit den Bvllkommenher-„ten derer Dinge verknüpft , welche ausser„GOtt sind, welchen Satz er so weit ausdeh-net, daß er selbst die Strafen mit darunterbegreiffet, und vorgiebt, daß durch die Strafeentweder der innerliche, oder der äusserlich«:Zweck derselben erreichet, und entweder derGestrafte selbst , oder auch andere durch dasStras-Erempel vollkommener gemacht wür-den, in so fern sie sich von der ferneren Ueber-tretung des Gesetzes abschrecken liessen.

(*) in seiner knauFm-al-vistsrracicm : vevominio äivino in crearmas , welche erunter dem Versitz des Herrn Pros.Böhins,zu Giessen in verwichenen Jahr vertheidi-get hat. 8. lvy. p. 64 und 66.

§. z. Diese Art zuschließen, führet nachmeiner Einsicht, gar viele Dedenküchkeitenmit sich, und leitet uns einmal aus das So»cinianische Lehrgebäude des bekannten Nip-pels , oder (William vemocnii: hernachauch auf die Lehre von der Wiederbringnngaller Dinge. Um den Bcweiß des ersterenzu bewerkstelligen, wollen wir zuft-rderst dieSätze bemerken , welche aus dem berührtenLehrgebäude stießen, und dessen ttebercin-k-.mft mit des Democriri Irrthümern vorAugen legen.

H. 4. Wenn der Endzweck aller freyenHandlungen GOttes nur auf die Vellksm-mcnmachung der Crealuren abzielet , und

GOtt