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GOtt lediglich dadurch seine Ehre offenba-ret; so folgt daher unumstößlich , daßGOttMr seine Gütigkeit durch die Schöpfung ,-nicht aber seine übrige Vollkommenheiten ,seine Gerechtigkeit, Heiligkeit u. s. w. offen-baret habe, oder auch nur, selbige;» offen-baren, den Zweck und Absicht geheget habe.Massen die Bereitwilligkeit die Creaturen sovollkommen zu machen, als nur immer mög-lich ist, die Gütigkeit GOttes ausmacht.Nun suchet der gedachte Divpel zu bchaup.ten, daßGOtt nicht seine Ehre,als welchedie Erkänniniß aller Vollkommenheiten GOt-tes ausmachet, mithin auch die Strafgerech-ligkeit in sich fasset, durch die Dchövftmq ge-sucht, sondern nur diesen Zweck gehabt ha-be, sich den Creaturen , als das höchste Gutmitzutheilen. Weßwegen er nichts thun kön-ne, als was seiner unendlichen Liede und Gü-te gemäß seye (*).
(*) So schreibet ObriHug Vemvcrirus inder Vertheidigung seines Tractats: ve-monffracio Lvangelica: »GOtt, das al-„lerhvchste und von Liede übergiesscnde»Wesen, kan in der freyen Schöpfung an-derer Geister ausser sich, kein ander In-»tent gehabt habe«, als sich in seiner»Seligkeit mitzutheilen und bekannt zu»machen» Aus dieser Mittheilung folget»freylich dessen Ehre und Hochachtungbey»vernünftigen Creaturen von sich selbst..„Wer aber sagen wollte, daß GOtt, das»sich selbst genügsame und höchststlige We-»sen ciireLte durch die Schöpfung, und»peimario oder p«r seine Ehre und Der-»herrlichung imenäiret; der leger dem»Höchsten einen Charakter bey, den auch»selbst die vernünftige Heyde» vor vitiös»und elend erkannt.
§. z. Und gewißlich, diese Lehre konnteihm in seinem Lehrgebäude gute Dienste lei-sten, weilen er feinem Haupt-Irrthum, daßdie Strafgerechtigkeit GOttes nicht we-sentlich sey, sehr günstig ist. Und das fol-get auch aus obigen Sätzen unsrer Welt.Weisen. Wemu GOkt, sich dergestalt die
Vollkommenheit der Creatur zum Zweck derfreyen Handlungen gestcllet hat, daß er selbstbey denen Strafen die Vollkommenheit derCreatur nothwendig zum Zweck haben muß;A kan GOtt nicht in dem Fall strafen, wenner voraus flehet, daß durch die Strafen we-der die gestraften noch andere vollkommenergemacht werden. Nun aber wird der Rath-schluß GOttes die Uebertceter zu strafet!,wenn auch gleich weder die Uebertreter,nochandere dadurch gebessert oder vollkommenergemacht werden, nicht ohne Grund dieStraf- Gerechtigkeit GOttes genennst-(*); Es muß dahero diese bey GOtt nichtwesentlich seyn , sondern vielmehr mit derStraft selbst wegfallen, wenn die Verbesse-rung der Geschöpft nicht dadurch könnte er.halten werben. Wer weiß aber nicht, daßdiese Art zu schliesset« mit der Lehrart desberuffenen Divvcls in der genauesten Ueber-einstimmung stehe? denn er verwirft dieSirafgerechtigkeil GOttes aus keinem an-dern Grund, als weil GOtt die lautere Lie-be gegen die Creatur sey, und daher nichtsthun könne, welches der Creatur Schadenoder Unvollkommenhelt verursachet**).
(*) Man vergleiche unter andern deS HerrnSchuberts Dilierc. äe^ustkiavei vinäl-cacivL.
(**), Daß dieses die Lehre des Divvels , istkein Zweifel. «Dein Vertheidiger giebtuns in seinem vemocrico Lkiristirn« ,s-«stvivo folgendes Zeugniß; »es hat De-»mocrüus dargethan, daß GOtt als ba§»höchste^Gut, der sich sechsten zu ftinerei-»genen Seligkeit, in unendlichem Ueberstuß„genug ist, in Ansehung seiner Creaturen»nichts als lauter Liebe sey , das ist, daß»er eine beständige und unveränderliche»Begierde habe, denenselben Gnt-s zu»thun, und ihnen die Vollkommenheiten,»welches er sechsten zu einer unendlichen»Vergnügung in sich fühlet, mitzutheilen,»daß dahero, dieser so unendlich gütige»GOtt unmöglich mit der Creatur, sie»mag auch.in einem Stande seyn, wie sie
will,