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incht besser, als der junge Doctor in folgen-den Zeilen:
Ein Bauer machte sich vorn FreberMit Wein und Pfeffer glücklich frey.
Ein junger Doctor lachte drüber,
Und sprach, daß das unmöglich sey.
Ja, sagte jener, der genesen,
An diesem liegt mir nicht ein Haar»
Obs möglich oder nicht gewesen,
Genug für mich : Es ist doch wahr»
Ast für 27 kr. zu haben.
Franckfurth am May». Beschluß vonSincert warmunds zufälligen Gedan.ken von dem Endzweck der göttlichenStraffen.
8. 8. Wir müssen noch kürzlich den an-dern Punct erörtern, und zeigen , wie dieGrund-Sätze unserer Welt-Weisen auf dieWiederbringung aller Dinge leiten. Und damachen wir diesen Schluß : Wenn GOttallezeit durch die Straffen nothwendig dieVollkommenheit der Creatur suchet, undnur dadurch , daß er die Creatur, so vielimmer möglich, vollkommen machet ^ seineEbrc offenbahret; so hat GOtt diesen Zweckquch bey den Hollen-Straffen der Verdamm-ten. GOtt brauchet sie als ein Arzney-Mit-tel , die Verdammten von ihrem Schadenzu befreyen , und sie endlich zur Vollkom-menheit zu bringen» Da ich nun nicht glau-ben kan,, daß die Verdammten fortfahrenwerden zu sündigen (*), sondern, vielmehrdas Gegentheil vermuthe, sie würben sichalsdann, wenn sie die unselige Früchte ih-rer Sünden in vollem Maaß cinerndten ,dem Scepter dieses allgewaltigen Monarchengar gern in schuldigem Gehorsam unterwerf-fen , wenn die Güte GOttes durch solcheStraffen weiter nichts , als ihre zukünftigeGlückseligkeit suchte (**); so sehe ich nicht,wie man bey dergleichen Lehr. Sätzen denVerdammten die enbliche Erlösung absprechenkönne. Der berühmte Herr Doctor Dortessagt zwar , die gefallene Bürger der StadtGOttes, welche die Mittel der Bekehrungnicht gebrauchen wollten, und dahero für
Rebellen zu achten Sunden , würden ihresBürger-Rechts beraubet und auS der StabtGOttes relegirt werden, deren Straffendenn den äufferlichen Zweck, »emlich anderedurch solche Straf-Eremvel von dem Bösenabzuschrecken, und mithin vollkommener zumachen, habe« würden (***), welche Mey-nung in der Zueignung auf die Verdamm.Im so viel andeuten soll, ob werde die ewigeVecdammniß der Gottlosen diesen Endzweckhaben, die auserwehiten Himmels. Bürgerim Guten zu bestättigen; so dünket uns die-ses noch nicht ein hinlänglicher Grund zuseyn, woraus man die Nothwendigkeit herewigen Hollen - Strassen erweisen könne.Denn ausser dem, daß man weder nachVernunft noch Schrift wohl behaupten kamdaß die Verdammten durch ihre forrtaurendeStraffen etwas zur Bestättigung im Gute«brv den Auserwählke» beytragen müßten(****); so könnten wir es auch nicht mitden Vollkommenheiten GOttes reimen, wieGOtt eine Creatur, die sich sechsten, nachder Absicht GOkteS bey den Strasse«, wolltevollkommener macken lassen, bloß zu demEnde in einer ewigen Unvollkommenheit folteliegen lassen , damit die Glückseligen möch.ten bewogen werden, in ihren Vollkommen-heiten zu beharren. Es erhellet demnachaus den anberegtm Umständen gar deutlich,daß man in dein Fall, wenn nian die Wie-derbringung aller Dinge nicht annimmt,auch keinen äufferlichen Endzweck der Straf-fen annehmen könne, jbndern vielmehr noth-wendig dm innerlichen Endzweck GOttes,nemiich die Ossenbahrung seiner Wahrhaf-tigkeit , Allmacht, insonderheit aber Heilig,kett und Straf-Gerechtigkett, bey deu Höl»len-Strassen eingestehen müsse.
(*) Ob die Verdammten fortfahren werdenzu sündigen , davon sind die Meynungenderer Gottes-Gelahrten unterschieden. Ei-nige bejahen , einige verneinen es. An-dere wollen gär nichts gewisses sagen,si kuckrsulsii 8)sti. Ooncrovers. excensip. izz. kftM Instir. sssseol. cloZm. Lc
morst- k- 6«6. u. si w.
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